Antrag an den PA

Wann muss ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss (PA) stellen?
Einen Antrag musst du dann schreiben, wenn du
  • Noten aus vorangegangenen Studiengängen angerechnet haben möchtest,
  •  Teile deines Studiums außerhalb der HU absolvieren möchtest,
  •  Praktika ö.Ä. als BZQ-Punkte anerkennen lassen willst.
Was muss ich in meinen Antrag schreiben?

Wichtig ist vor allem, dass dein Antrag mit Namen, Matrikelnummer und Studiengang sowie eventuell deiner Privatadresse versehen ist. Dein Antrag sollte des weiteren entsprechende Nachweise (z.B. Praktikumsbescheinigungen, alte Zeugnisse, ärztliche Atteste,  Genehmigungen deines Professors, ö.Ä.) beinhalten, sowie ggf. einen klaren Antrag, wie viele Leistungspunkte (1 LP = 30 h Arbeit) du anerkannt haben möchtest bzw. welche Lehrveranstaltung dir anerkannt werden soll.

An wen muss ich meinen Antrag schicken?

Anträge werden an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt. Dies ist zur Zeit Herr Prof. Dr. K. Ray

Wann tagt der PA?

Der Prüfungsauschuss tagt einmal im Monat, meist in der ersten Monatswoche.

Wann wird mir die Entscheidung mitgeteilt?

Die Entscheidung wird dir im Regelfall innerhalb einer Woche nach Beschluss schriftlich mitgeteilt.

Solltest du weitere Fragen haben, wende dich gerne an die Fachschaft oder an die Studienberatung, bevor du einen Antrag stellst. Über einen Antrag, der beim ersten Einreichen alle Formalien erfüllt, kann schneller entschieden werden.